Mitglied werden

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt

Den Jahresbeitrag bitten wir per Überweisung zu entrichten. Die Durchschrift der Überweisung gilt als vorläufiger Ausweis. Der Besuch der Vorträge und Veranstaltungen ist für Mitglieder selbstverständlich frei.

Bankverbindung:
Sparkasse Bielefeld
Konto-Nr. 2107159
BLZ 48050161

Für Interessierte folgt im Weiteren die aktuelle Satzung des Vereins nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.1990.


Deutsch-Italienische Gesellschaft e.V. – Bielefeld

S a t z u n g

 

$ 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr

1) - Der Name der Gesellschaft ist: Deutsch-Italienische Gesellschaft Bielefeld.

2) - Sitz der Gesellschaft ist Bielefeld.

3) - Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jeden Jahres..

S 2 - Zweck und Aufgabe

1) - Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2) -- Sie fördert deswegen zu diesem Zweck das Verständnis zwischen Deutschen und Italienern durch gesellschaftliche Veranstaltungen, Vorträge, Reisen usw., die Kenntnis der Kultur, Sitte und Sprache des italienischen Volkes.

3) - Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4) - Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5) - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 - Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird erworben durch den vom Vorsitzenden genehmigten Aufnahmeantrag und durch Entrichtung des vom Vorstands in der Jahreshauptversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages.

$ 4 - Organe / Mitgliederversammlung / Wahl des Vorstands

1) - Organe der Gesellschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

2) - Die Mitgliederversammlung tritt alljährlich einmal mit einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche zusammen. Die Tagesordnung ist in der Einladung bekanntzugeben. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehöhren die Festlegung der Arbeiten der Gesellschaft und die Behandlung aller wichtigen Beschlüsse sowie die

3) - Wahl des Vorstands, der sich zusammensetzt aus dem
1. Vorsitzenden,
2. Vorsitzenden,
Schriftführer,
Kassenwart und, falls erforderlich, von 2-6 Beisitzern.
Die Amtsdauer des Vorstands beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten die Gesellschaft nach innen und außen und sind Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 des DGB. Jeder kann sie darin allein vertreten.

§ 5 - Ersatz von Vorstandsmitgliedern

Ausfallende Vorstandsmitglieder sollen in der nächsten Mitgliederversammlung durch Wahl ersetzt werden.

§ 6 - Ämter

Sämtliche Ämter in der Gesellschaft sind ehrenamtlich und ohne Vergütung.

§ 7 - Leitung und Protokollführung von Sitzungen und Veranstaltungen

Die Sitzungen und Veranstaltungen werden vom 1. Vorsitzenden, in seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzulegen und vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterschreiben.

$ 8 – Datenschutz im Verein

1) - Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

2) - Jedes Mitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,

b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

3 - Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus

§9 - Beschlüsse und Satzungsänderungen

Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit, ausgenommen

Satzungsänderungen oder Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

§10 - Auflösung

Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§11 - Vereinsregister

Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister einzutragen; die Bezeichnung der Gesellschaft erhält alsdann den Zusatz "e.V.".

Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt unter der Nummer 1284.

 

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 10.03.2012 beschlossen.